SRC Hamburg | Reglement NASCAR
1. Alles, was nicht ausdrücklich zugelassen wird, ist verboten
2. CHASSIS
2.1 Zugelassene Chassis für Clubrennen sind folgende Modelle und Hersteller:
2.1a JK-Products Part # JK5232 mit 4,5" Radstand
2.1b Parma Flexi 1 - 5 mit 4,5" Radstand
2.1c Champion 430
2.2 Das Chassis darf nicht modifiziert oder erleichtert werden
2.3 Nadelröhrchen sind in den originalen Clip-Bohrungen mit einer maximalen Länge von 25 mm zulässig
3. LEITKIEL und MOTORKABEL
3.1 Ein Leitkiel mit einer maximalen Einstecktiefe von 8,5 mm ist erlaubt
3.2 Der Leitkiel muß auf der Längsmittelachse am Chassis befestigt sein
3.3 Lötclips, Motorkabel sowie die Befestigung sind freigestellt
4. VORDERACHSE und VORDERRÄDER
4.1 Die Vorderachse muß einen Mindestdurchmesser von 2,38 mm ( = 3/32") aufweisen und aus Metall Vollmaterial sein.
4.2 Die Gleitlager der Vorderachse dürfen in den dafür vorgesehenen Bohrungen des Chassis
eingelötet oder eingeklebt werden
4.3 Die Vorderräder müssen einen Mindestdurchmesser von 19 mm aufweisen,
die Breite des Gummis muß mindestens 9 mm betragen
4.4 Die Vorderräder dürfen sich nicht unabhängig voneinander drehen
4.5 Die Bereifung muß aus schwarzem Moosgummi bestehen
5. MOTOR
5.1 Zugelassene Motoren sind der PARMA # 501 und, ab 1.4.2015, der PROSLOT # PS-2002
5.2 Der eingesetzte Motor muß versiegelt sein, das Siegel muß zu mindestens 75 %
( = 3 Seiten müssen umschlossen sein) vorhanden sein
5.3 Kohlebürsten sind freigestellt
5.4 Kohlefedern und Isolatoren sind freigestellt
5.5 Das Motorritzel mit 9 Zähnen muß aus Metall bestehen und eine Teilung von 48 Pitch aufweisen
6. HINTERACHSE und HINTERRÄDER
6.1 Die Hinterachse muß einen Mindestdurchmesser von 3,17 mm ( = 1/8") aufweisen
6.2 Die Gleitlager der Hinterachse dürfen nicht verändert werden,
einlöten oder einkleben im Chassis in den dafür vorgesehenen Bohrungen ist erlaubt
6.3 Die Einbauhöhe der Hinterachse muß mindestens 10 mm betragen,
gemessen von Oberkante Achse bis Unterseite Chassis
6.4 Das Zahnrad muß aus Kunststoff bestehen, die Zähnezahl ist freigestellt
6.5 Die Bereifung muß aus schwarzem Material bestehen
7. KAROSSERIE
7.1 Zugelassen sind Nascar-Karosserien aus Lexan mit einem Radstand von 4,5",
7.1a deren originale Vorbilder bis einschliesslich 1980 gefahren wurden
7.1b sowie Pick-Up Karosserien aus der "Camping-World-Truck-Series" mit 4,5" Radstand
7.2 Die Mindestmaterialstärke muß 0,2 mm ( = .008") betragen
7.3 Die Radhäuser müssen mindestens dem Raddurchmesser entsprechend offen sein
7.4 Die Fenster müssen durchsichtig sein, ein Fahrereinsatz ist vorgeschrieben
7.5 Ab dem 1.4.2015 sind nur noch 3-D Fahreinsätze zugelassen,
es darf kein Chassisteil durch die Fenster sichtbar sein
7.6 Der Fahrereinsatz muß mehrfarbig ausgeführt sein
7.7 Die Höhe der Frontschürze muß mindestens 10 mm betragen,
gemessen von unterer Schnittkante bis Haubenprägung oder Kante
7.8 Die Dachhöhe muß mindestens 42 ( ab 1.4.2017.) bei den Trucks 47mm betragen, gemessen 10 mm hinter der oberen Kante der Frontscheibe
7.9 Der Heckspoiler darf im Profil nicht über die Dachhöhe hinausragen
7.10 Die hintere Stoßstange darf entfernt werden
7.11 Es müssen mindestens 3 gut sichtbare Startnummern auf der Karosserie angebracht sein
7.12 Mehrere Sponsorenaufkleber müssen auf der Karosserie gut sichtbar angebracht sein
7.13 Die hintere Kante muß ab dem 1.4.2017. bei den Trucks gemessen vom Heckspoiler bis zur Unterkante Karosserie mindestens 16mm betragen.
7.14 Bei den Truckkarosserien muß die vordere Stoßstange ab 1.4.2017 mindestens 3mm sein.
8.14 Nascar Oldtimer Karosserien sind immer an der unteren Schnittkante zu schneiden. Bei Unklarheit wird eine neue Karosserie danebengehalten. Sonst erst fragen dann schneiden!
8. DIMENSIONEN
8.1 Die Fahrzeugbreite darf maximal 83 mm betragen, Clips oder Nadelköpfe sind hiervon ausgenommen
8.2 Die Länge der Karosserie muß mindestens 180 mm betragen
8.3 Die Fahrzeughöhe muß mindestens 42 mm betragen, siehe Punkt 7.7 bis 7.9
8.4 Die Bodenfreiheit bei der Fahrzeugabnahme muß unter dem gesamten Slotcar mindestens 0,8 mm betragen
8.5 Die Bodenfreiheit während des Rennens muß unter dem gesamten Slotcar mindestens 0,5 mm betragen
9. GENERELLES
9.1 Bei der Fahrzeugabnahme gelten die Messmittel der Rennleitung
9.2 Über die Zulässigkeit eines Fahrzeuges entscheidet die Rennleitung
9.3 Abweichungen vom Reglement werden entweder mit 10 Runden Abzug
oder Ausschluss des Fahrzeuges geahndet
9.4 Bei einem Protest gegen eine Entscheidung der Rennleitung ist eine
Kaution in Höhe von 10 € zu hinterlegen
9.5 Bei Erfolg des Protestes erhält der Protestführer die Kaution zurück
9.6 Bei Nichterfolg des Protestes gehen die gesammelten Protestgelder an eine gemeinnützige Organisation,
diese wird noch von den Clubmitgliedern bestimmt
10. CHAOS - STOP - TERROR - TRACK
1. Nur ein Streckenposten oder Fahrer kann die Unterbrechung des Heats verlangen,
über die Zulässigkeit entscheidet die Rennleitung
2. Eine Unterbrechung des Laufes geschieht bei folgenden Voraussetzungen:
2.a Ein Fahrzeug liegt an einer schlecht oder nicht erreichbaren Stelle
2.b Ein Fahrzeug verlässt die Oberfläche der Bahn
2.c An einer Stelle fallen mehr als 2 Fahrzeuge aus ihrer Spur
2.d Die Bahn weist einen Defekt auf
2.e Es fahren 2 Fahrzeuge auf einer Spur
3. War der "Chaos"-Ruf unberechtigt, wird dem Betreffenden eine Verwarnung ausgesprochen,
im Wiederholungsfall werden dem Betreffenden 5 Runden von seinem Rennergebnis als
Disziplinarmaßnahme abgezogen