SRC Hamburg   |   Reglement FLEXI STANDARD

1.   Alles was nicht ausdrücklich zugelassen wird ist verboten

2.   CHASSIS

2.1   Alle gestanzten Stahlblechchassis "Flexi" 1-5 von Parma mit 4" Radstand sind zugelassen

2.2   Das Chassis darf nicht modifiziert oder erleichtert werden, Ausnahme ist die Öffnung der Motorhalterung

2.3   Die Befestigung der Karosserie muss mit Clips ausgeführt sein

2.4   Der Haltedraht für die Seitenteile darf verlötet werden

3.   LEITKIEL und KABEL

3.1   Ein Leitkiel mit einer maximalen Einstecktiefe von 8,5 mm ist zugelassen

3.2   Der Leitkiel muß auf der Längsmittelachse am Chassis befestigt sein

3.3   Die Motorkabel sowie deren Befestigung sind freigestellt

4.   VORDERACHSE und VORDERRÄDER

4.1   Die Vorderachse muß einteilig aus Metall mit mindestens 1,2 mm Durchmesser ausgeführt sein

4.2   Die Vorderachse darf in den dafür vorgesehenen Bohrungen des Chassis eingelötet werden

4.3   Die Vorderräder müssen einen Durchmesser von mindestens 12,7 mm ( = 1/2") aufweisen

4.4   Die Ausführung der Vorderräder muß aus Metall sein mit einer Lauffläche aus Gummi

5.   MOTOR

5.1   Zugelassene Motoren sind:

5.1a                     Parma S16D # 502 versiegelt

5.1b                     ProSlot S16D # PS-2003 versiegelt

5.2    Der Siegelstreifen muß zu mindestens 75% vorhanden und unbeschädigt sein

5.3   Die Kohlebürsten sind freigestellt

5.4   Die Kohlefedern sowie Isolatoren sind freigestellt

5.5 

6.   HINTERACHSE und HINTERRÄDER

6.1   Die Hinterachse muß einen Mindestdurchmesser von 3,175 mm ( = 1/8") aufweisen

6.2   Die Gleitlager der Hinterachse dürfen nicht modifiziert werden

6.3   Einlöten oder Einkleben der Gleitlager in den dafür vorgesehehen Öffnungen des Chassis ist zulässig

6.4   Die Bereifung der Hinterräder muß aus schwarzem Material bestehen

7.4   Die gemessene Höhe oberer Punkt Hinterachse zu unterem Punkt Chassis darf 9,2mm nicht unterschreiten.

7.   GETRIEBE

7.1   Das Getriebe muß in 48 Pitch ausgeführt sein

72.   Das Motorritzel muß aus Metall bestehen, das Zahnrad muß aus Kunststoff bestehen

8.   KAROSSERIE

8.1   Es sind nur folgende Bodies von Parma erlaubt: Lola 70524, Audi 70512 und Caddy 70525 oder 70526.

8.2   Ausdrücklich nicht zulässig sind sog. "High-Downforce Bodies"

8.3   An der Front muß über die gesamte Breite eine senkrechte Kante vorhanden sein, Höhe mindestens 1 mm

8.4   Die Mindestmaterialstärke beträgt 0,2 mm ( = .008")

8.5   Mindestens 2 gut sichtbare Startnummern müssen vorhanden sein

8.6   Vorhandene Fenster müssen durchsichtig sein

8.7   Ein dreidimensionaler mehrfarbiger Fahrereinsatz muß vorhanden sein

8.8   Es darf, von oben betrachtet, kein Chassisteil durch die Fenster sichtbar sein

8.9   Die Karosserie muss im Bereich der Vorderräder entweder durchsichtig oder ausgeschnitten sein

8.10 Frontwheel-Sticker sind zulässig

9.   DIMENSIONEN

9.1   Die Fahrzeugbreite darf maximal 83 mm betragen, Clips sind hiervon ausgenommen

9.2   Die Bodenfreiheit unter dem gesamtem Auto bei Fahrzeugabnahme muß mindestens 0,8 mm betragen

9.3   Im Rennen muß die Bodenfreiheit unter dem gesamten Auto mindestens 0,5 mm betragen

10.   GENERELLES

10.1   Bei der Fahrzeugabnahme gelten die Messmittel der Rennleitung

10.2   Über die Zulässigkeit eines Fahrzeuges entscheidet die Rennleitung

10.3   Abweichungen vom Reglement werden mit 15 Runden Abzug oder Ausschluss des Fahrzeuges geahndet

10.4   Bei einem Protest gegen eine Entscheidung der Rennleitung ist ein Kaution von 10 € zu hinterlegen

10.5   Bei Erfolg des Protestes erhält sie der Protestführer zurück

10.6   Wird dem Protest nicht stattgegeben, gehen die Protestgelder an eine, noch von den Mitgliedern

          zu bestimmende, Hilfsorgansation

11.   CHAOS - STOP - TERROR - TRACK

1.     Nur ein Streckenposten oder Fahrer kann die Unterbrechung des Heats verlangen,

        über die Zulässigkeit entscheidet die Rennleitung

2.     Eine Unterbrechung des Laufes geschieht bei folgenden Voraussetzungen:

 

2.a   Ein Fahrzeug liegt an einer schlecht oder nicht erreichbaren Stelle

2.b   Ein Fahrzeug verlässt die Oberfläche der Bahn 

2.c   An einer Stelle fallen mehr als 2 Fahrzeuge aus ihrer Spur

2.d   Die Bahn weist einen Defekt auf

2.e   Es fahren 2 Fahrzeuge auf einer Spur

 

3.     War der "Chaos"-Ruf unberechtigt, wird dem Betreffenden eine Verwarnung ausgesprochen,

        im Wiederholungsfall werden dem Betreffenden 5 Runden von seinem Rennergebnis als

        Disziplinarmaßnahme abgezogen